AGB – Allgemeine Geschäfts- und Ausbildungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Ausbildungsbedingungen

Unsere Flugausbildung erfolgt auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB):

  1. Geltungsbereich
    Die folgenden AGB gelten für alle Angebote der Flugschulen der Rhöner Drachen- und Gleitschirmflugschulen Wasserkuppe GmbH (im Folgenden Papillon oder Veranstalter genannt).

  2. Teilnehmer
    Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung an der Veranstaltung nur dann teilzunehmen, wenn er physische und psychisch gesund zu ist und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Schüler unter 14 Jahren können leider nicht teilnehmen. Für die Ausbildung in Österreich besteht ein Mindestalter von 15 Jahren. Auch hierzu ist das Einverständnis beider Elternteile schriftlich vorzulegen! Diese Kursbedingungen sind auch im Internet einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die AGB an.
    Sprachkenntnisse: Um eine sichere Schulung durchführen zu können, sind ausreichend gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachlevel B2) erforderlich. Bei Teilnehmern mit geringen Sprachkenntnissen behält sich der Anbieter vor, ein entsprechendes Zertifikat zu verlangen.

  3. Anmeldung und Zahlung
    Die Anmeldung kann über das Anmeldeformular, per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen. Hierzu ist das Anmeldeformular zu verwenden, es kann per Fax, Post oder Mail angefordert werden. Eine Vorabreservierung ist auch telefonisch möglich. Mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für den Teilnehmer und für Papillon verbindlich. Zusammen mit der Anmeldebestätigung verschickt Papillon die Rechnung, die per Überweisung auf das entsprechende Konto zu leisten ist. Ein Schnupperkurs wird bei einer Teilnahme an einem weiterführenden Kurs innerhalb von 12 Monaten anteilig angerechnet.

  4. Rücktritt durch den Teilnehmer
    Veranstaltungen können bis 4 Wochen vor Reise-/Kursbeginn storniert werden. Dabei entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person. Danach ist die volle Kursgebühr fällig. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung im Ausland kommt der Teilnehmer selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf (z.B. Spanien, Südafrika). Für diese Veranstaltungen empfiehlt Papillon den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Stornierungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Papillon gültig.

  5. Umbuchung durch den Teilnehmer
    Veranstaltungen können bis 4 Wochen vor deren Beginn kostenfrei umgebucht werden, vorausgesetzt, die Teilnahmegebühr wurde bereits entrichtet. Guthaben aus einer Umbuchung bleibt temporär bestehen und kann bei erneuter Buchung des gleichen Kurses innerhalb eines Jahres verrechnet werden. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann diese gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100 € umgebucht werden. Ab 10 Tagen vor Beginn, wird für eine Umbuchung die komplette Teilnahmegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Umbuchungen durch den Teilnehmer müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen und erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter Gültigkeit. Sollte eine Veranstaltung in einem Land stattfinden, welches nach abgeschlossener Buchung zu einem Corona-Hochinzidenzgebiet erklärt oder für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, kostenfrei umzubuchen.

  6. Rücktritt durch den Veranstalter
    Wird die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, diese bis spätestens 7 Tage vor deren Beginn abzusagen. Dann bereits geleistete Zahlungen, werden den Teilnehmern erstattet. Weitere Ansprüche aus einer Absage durch den Veranstalter sind ausgeschlossen. Zudem behält sich der Veranstalter eine Verlegung der Veranstaltung an einen anderen Standort vor. Für diesen Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung.

  7. Wettergarantie
    Sollten im Kombikurs in der Rhön, Sauerland, oder Stubai keine 15 Höhenflüge, oder in der Höhenflugschulung keine 25 Höhenflüge durchgeführt werden, können diese innerhalb von 12 Monaten zu einem späteren Kurstermin, nach vorheriger Anmeldung, ohne weitere Kursgebühren nachgeholt werden. Dies beinhaltet die Papillon Wettergarantie. Sollte Papillon einen Kurs aufgrund von höherer Gewalt (Wetter) verschieben müssen, bleibt das Guthaben in vollem Umfang bestehen und kann innerhalb von 12 Monaten auf die gleiche Veranstaltung angerechnet werden. Für Inhaber der A-Lizenz erfolgt die Teilnahme an den Papillon Fortbildungen und den Papillon Urlaubsreisen diesbezüglich auf eigenes Risiko. Es obliegt dem Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.

  8. Kompetenzen
    Den Anweisungen des Flugschulpersonals und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, sind sie ausdrücklich dazu berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

  9. Nebenabreden
    Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.

  10. An-/Abreise
    Der erste Tag der Papillon Gleitschirmreisen ist i.d.R. der Anreisetag. Das Eröffnungsbriefing findet i.d.R. am Abend des Anreisetages statt. Über den Ort und die Zeit werden die Teilnehmer per E-Mail vorab benachrichtigt. Alle Kurse starten am 1. Kurstag zum in der Anmeldebestätigung angegebenen Zeitpunkt.

  11. Leistungsänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Kurs-/Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kurs-/Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  12. Stammkunden
    Den ausgeschriebenen Stammkundentarif erhalten alle Piloten ab Buchung der 2. Papillon-Flugwoche. Hiervon ausgenommen sind Ausbildungswochen zur A-, B- oder Motorschirm-Lizenz (SPL) und einige Flugreisen.

  13. Preisänderungen
    Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern. Maßgeblich sind die online ausgeschriebenen Preise zum Buchungszeitpunkt.

  14. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Kunde eine Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

  15. Kursziel in der Ausbildung
    Das Kursziel einer Schnupperkursveranstaltung gilt mit dem ersten „Alleinflug“ als erreicht. Die Ausbildungsleistung zum A-Schein ist mit dem Vollenden des 40. Höhenfluges abgegolten.

  16. Haftungs-Ausschluss
    Die Haftung der Papillon, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Die Schulung der Flugschule zum Gleitschirm-Luftfahrerschein in der Rhön, Sauerland und Allgäu verläuft bislang völlig absturzfrei und ohne folgenschwere Sportverletzung. Zur Minimierung dieses Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfiehlt Papillon hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.

  17. Versicherung
    Papillon-Fluggeräte sind haftpflichtversichert. Die entsprechende Prämie ist bereits in der Kursgebühr enthalten. Unfallversicherungsschutz über 150.000 EUR bei Invalidität kann optional für 24 EUR / Woche für Ausbildungswochen in Rhön, Sauerland, Ruhpolding, Lüsen und Stubai zugebucht werden (300% Progression). Für die Teilnahme an Auslandsveranstaltungen empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung, welche ab 9,90 EUR angeboten wird (ADAC) und ein etwaiges Delta zwischen den Kosten am Unfallort und jenen im Heimatland abdeckt.

  18. Schäden
    Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungen sind vom Teilnehmer zu tragen. Die Flugschule übernimmt diese Kosten nur bei Schäden während der 4tägigen Grundausbildung, soweit die Schäden nicht auf einer grob schuldhaften Nichtbefolgung von Anweisungen des Flugschulpersonals beruhen.
Stand: 27.01.2023

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36129 Gersfeld

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